Ihre Verteidiger für Betäubungsmittelstrafrecht in Heilbronn

Zunächst mal Ruhe bewahren!

Sofern gegen Sie Ermittlungsverfahren wegen des Konsums oder wegen Handeltreibens von Betäubungsmitteln eingeleitet wird, ist es sinnvoll, zunächst Ruhe zu bewahren und sich dann unverzüglich nach einem auf BtM spezialisierten Verteidiger/Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, zu gehen und sich umfassend beraten zu lassen.

Häufig wird seitens der Polizei nicht sorgfältig ermittelt, sondern versucht das Verfahren schnell zum Abschluss zu bringen.

Auch bei einem einmaligen oder gelegentlichen Konsum von Betäubungsmitteln wird nicht Konsum für den Eigenbedarf unterstellt, sondern versucht, hieraus ein „Handeltreiben“ zu machen.

Dies häufig auch vor dem Hintergrund, um entweder eine Wohnungsdurchsuchung durchzuführen oder die bereits erfolgte Wohnungsdurchsuchung zu legitimieren und im Nachhinein zu rechtfertigen. Es wird massiv Druck seitens der Polizei gegenüber dem Beschuldigten aufgebaut und versucht, im Rahmen einer vorläufigen Festnahme weitere Informationen aus dem Beschuldigten heraus zu pressen.

Vor diesem Hintergrund ist es eminent wichtig wirklich nichts zu sagen, auch nicht im Rahmen einer Zigarettenpause. Die Vernehmungsbeamten sind so gut geschult, jede Information, die Preis gegeben wird, zu verwenden, um entweder das Ermittlungsverfahren gegen den jeweiligen Beschuldigten zum Abschluss zu bringen oder weitere Informationen über Hintermänner etc. pp. heraus zu bekommen.

Dies muss sich jeder vor Augen halten. Zielführend ist es nach Rücksprache mit einem Verteidiger auf den Vorwurf zu reagieren, kurzfristige Beeinträchtigungen zu akzeptieren und nicht unüberlegt und planlos zu agieren.

Es sollte nichts unterschrieben werden, sondern darauf bestanden werden, dass man als Beschuldigter vorab einen Verteidiger seiner Wahl benennen und befragen möchte und vor diesem Hintergrund keinerlei Angaben getätigt werden. Auch nicht zur Person, zum persönlichen Umfeld o. ä..

Für Rückfragen und auch für kurzfristige Termine, - ggfs. auch telefonisch – stehe ich Ihnen als erfahrener Verteidiger gerne zur Verfügung.

Schmidt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Wir freuen uns auf Sie.